Lizenzbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das auf dem Datenträger befindliche Computer-Programm, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und weiteres dazugehöriges Material. Die SPH GmbH macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Hardware- Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Rechte des Lizenznehmers

Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum am physischen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Weiterhin erhalten Sie mit dem Erwerb des Produktes das Recht zur Benutzung dieser Software. Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Die SPH GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und weiteren Verwendungsrechte an der Software vor.

3. Umfang der Nutzung

Die SPH GmbH gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche persönliche Recht (im folgenden als "Lizenz" bezeichnet), die mit dieser Lizenz erworbene Kopie des Programms auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit und nur an einem Ort) unter der Voraussetzung zu nutzen, daß die Software zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die Software ist auf einem Computer "in Benutzung", wenn sie in den Zwischenspeicher (d.h. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z.B. einer Festplatte, einem CD-ROM oder einer anderen Speichervorrichtung) eines Computers gespeichert ist, mit der Ausnahme, daß eine Kopie, die auf einem Netz-Server zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere Computer installiert ist, nicht "in Benutzung" ist. Wenn die voraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, daß die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt. Eine weitergehende Nutzung ist ausdrücklich untersagt.

4. Besondere Beschränkungen

Ihnen ist untersagt:

a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von der SPH GmbH das Programm oder das dazugehörige schriftliche Material einem Dritten zu übergeben oder irgendwie zugänglich zu machen,

b) das Programm von einem Computer über Netzwerk oder einem Datenübertragungsmedium auf andere Computer zu übertragen,

c) das Programm zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren und

d) von dem Programm abgeleitete Produkte oder Versionen irgendeiner Art zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen, abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Produkte in jeglicher Form zu erstellen.

5. Übertragung des Nutzungsrechts

Das Recht zur Nutzung des Programms kann nur mit vorheriger schriftlichen Einwilligung von der SPH GmbH und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenkung, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.

6. Vervielfältigung

Das Programm und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Wenn das Programm nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen die Erstellung einer einzigen Sicherungskopie zum Zwecke der Archivierung erlaubt. Ein im Programm enthaltener Urheberrechtsvermerk sowie eine dort befindliche Registriernummer darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, das Programm sowie das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form, in mit anderer Software vermischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

7. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ihr Recht zur Benutzung des Programms erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bedingung dieses Vertrags verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind Sie verpflichtet, den Original-Datenträger sowie alle Kopien des Programms einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.

8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Die SPH GmbH weist ausdrücklich darauf hin, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die die SPH GmbH bei einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

9. Änderungen und Aktualisierungen

Die SPH GmbH ist berechtigt, Aktualisierungen des Programms nach eigenem Ermessen zu erstellen. Die SPH GmbH ist nicht verpflichtet, ihren Lizenznehmern Aktualisierungen des Programms zur Verfügung zu stellen.

10. Gewährleistung

10.1 Die SPH GmbH leistet Gewähr dafür, daß das Programm im Sinne der von der SPH GmbH herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

10.2 Erweist sich ein Programm-Paket als nicht brauchbar, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Programm-Pakets an Sie beginnt, eine Rücknahme des gelieferten Programm-Pakets durch die SPH GmbH und ein Austausch gegen ein neues Programm-Paket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses als nicht brauchbar und gelingt es der SPH GmbH nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, haben Sie oder der Nutzer nach Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Programm- Pakets und Rückerstattung des Kaufpreises.

10.3 Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, daß das Programm-Paket Ihren speziellen Anforderungen oder denen des Nutzer genügt. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, daß vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

10.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für eine ordnungsgemäße Sicherung aller in der gespeicherten Daten jeder Anwender selbst verantwortlich ist und Vorsorge zu treffen hat. Die SPH GmbH übernimmt keinerlei Gewähr und Verantwortung bei Verlust von Daten im Fehlerfall.

11. Haftung

11.1 Die SPH GmbH haftet für von ihr oder dem Rechtsinhaber zu vertretende Schäden bis zur Höhe des Verkaufspreises. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.2 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zugesicherte Eigenschaften und Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind, ist ausgeschlossen.

11.3 Gerichtsstand (soweit zulässig) ist Dortmund.